Die Unternehmer und Mitarbeiter haben mittels des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) die Möglichkeit, sich gleichermaßen unterstützen zu lassen. Es ist also nicht nur eine Unterstützung für Arbeitslose, wie die Außenstehenden zunächst vermuten mögen. Es geht sogar darum, die Berufstätigen gezielt zu unterstützen. Nachstehend geht der Artikel deswegen auf die Unternehmer und Mitarbeiter jeweils separat ein.

Unternehmer

Unternehmer und somit Personaler können auf die Hilfe des Staates hoffen. Denn die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wird auch oftmals unter den Fachleuten als Hilfe zur Digitalisierung angesehen. Es ist interessant, dass es nicht nur in den schon bestehenden digitalen Angeboten nun vorwärts gehen kann, sondern auch für solche Firmen, die noch am Anfang des Veränderungsprozesses stehen. Anbieter von Onlineshops oder wie der Dienstleister UnibetTV auf Deutsch sind sehr weit voraus, sodass sie solche eine Hilfe natürlich nicht benötigen. Innovative Firmen wie Unibet haben nachhaltige Erfolge erzielt und gezeigt, dass man sich der Digitalisierung nicht verschließen, sondern darin aus eigenen Kräften bewegen solle. Eine solche Herangehensweise rüstet ein Unternehmen für die Zukunft.

Es gibt jedoch die anderen Beispiele von Unternehmen, die sich komplett erneuern müssen, damit sie mit dem Trend der Digitalisierung mithalten können. Die Unternehmensförderungen können also bedeuten, dass die Mitarbeiter gezielt geschult werden und ihr tatsächlicher Gehaltsausfall während der Weiterbildungsmaßnahmen vom Staat übernommen wird.

Mitarbeiter

Die beschäftigten Mitarbeiter haben auch ihren Vorteil vom Qualifizierungschancengesetz. Denn wenn sie eine Weiterbildung erhalten, machen sie sich nicht nur für die Zukunft fit. Es soll ihnen zudem Unterstützung zum Vorteil werden, falls eine Arbeitslosigkeit drohen kann. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen plant, Stellen abzubauen. Dann können sie sich in der Form weiterbilden, dass sie für den Arbeitsmarkt attraktiver werden und eine erste Ausbildung abschließen. Die Kosten der Maßnahme trägt hierbei die Agentur für Arbeit. Fallen dazu noch Kosten für die Anreise zur Bildungsstätte, Übernachtungskosten vor Ort oder Kinderbetreuungskosten während des Unterrichts an, können diese anteilig oder sogar komplett übernommen werden.